Seitenbereiche

Wegweisend.
Kompetent.
CTS an meiner Seite.

Außenprüfung nicht für Steuerverhältnisse Dritter

https://www.cts-steuerberatung.de/steuernews/alle/
Illustration

Finanzgericht stoppt übereifrige Prüfer

Betriebsprüfung

Die Finanzbehörden können Außenprüfungen in Form von Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen oder Umsatzsteuer-Prüfungen nach eigenem Ermessen anordnen. Die Finanzverwaltung legt sowohl die Prüfungsanordnung als auch die Prüfungshäufigkeit in sogenannten Größenklassen fest. Je größer das Unternehmen, desto häufiger eine Außenprüfung.

Prüfungsumfang

Betriebs- bzw. Außenprüfungen dürfen ausschließlich für die Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des in der Prüfungsanordnung genannten Adressaten selbst durchgeführt werden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Durchführung einer Betriebsprüfung ausschließlich für die Feststellung der steuerlichen Verhältnisse Dritter für rechtswidrig erklärt (Urteil vom 25.6.2015, 3 K 2429/14).

Keine Vorlagepflichten

Der Betriebsprüfer darf den zu prüfenden Steuerpflichtigen nicht zur Vorlage von Unterlagen auffordern, die steuerliche Sachverhalte eines Dritten betreffen. Im entschiedenen Fall forderte die deutsche Finanzverwaltung aufgrund eines Amtshilfeersuchens der italienischen Behörden eine Vermittlerin von Ferienwohnungen in Italien im Rahmen einer Betriebsprüfung zur Vorlage konkret bestimmter Unterlagen auf. Außerdem erstellten die deutschen Prüfer eine Daten-CD für die italienischen Behörden. Die Anfertigung dieser CD hielt der Senat für rechtswidrig. Außenprüfungsanordnungen, die auf Sachverhalte Dritter hindeuten, sollten daher genau geprüft und ggf. mit Hilfe von Rechtsmitteln angefochten werden.

Stand: 30. Mai 2016

Bild: Sebastian Duda - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Experte in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Als Ihr Steuerberater in Mannheim legen wir Wert darauf, dass wir schnell für unsere Klienten erreichbar sind! Nutzen Sie jetzt unser Angebot von einem kostenlosen Erstgespräch!

CTS Consulting Tax Service GmbH Buchprüfungsgesellschaft

Mehr zum Thema

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.