Seitenbereiche

Wegweisend.
Kompetent.
CTS an meiner Seite.

Besteuerung von Betriebsstätten

https://www.cts-steuerberatung.de/steuernews/alle/
Illustration

Fremdvergleichsgrundsatz

Der durch das Außensteuergesetz/AStG geprägte Fremdvergleichsgrundsatz (auch „Arm´s-Length-Prinzip“ genannt) erfordert, dass bei der Gewinnermittlung von Betriebsstätten Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde gelegt werden, die unter voneinander unabhängigen Dritten unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart werden. Geschieht dies nicht, müssen die Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so gesetzt werden, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären (§ 1 Abs 1 AStG).

Neue Funktionsverlagerungsverordnung

Zentraler Anwendungspunkt des Fremdvergleichsgrundsatzes sind Funktionsverlagerungen. Hierzu wurde das Bundesministerium der Finanzen in § 1 Absatz 6 AStG ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, in der die Einzelheiten zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes geregelt werden. Das BMF hat hierzu kürzlich am 5.7.2022 den Referentenentwurf für eine Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes veröffentlicht (Funktionsverlagerungsverordnung/FVerlV).

Keine Verschärfungen

Gemäß dem Referentenentwurf (Teil B) sind keine Verschärfungen für Steuerpflichtige zu erwarten. Denn die überarbeitete Verordnung soll „nicht über die bisherige hinaus“ gehen, sondern die Regelungen in Abgrenzung zum Gesetz neu ordnen.

Stand: 27. September 2022

Bild: photobyphotoboy - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Experte in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Als Ihr Steuerberater in Mannheim legen wir Wert darauf, dass wir schnell für unsere Klienten erreichbar sind! Nutzen Sie jetzt unser Angebot von einem kostenlosen Erstgespräch!

CTS Consulting Tax Service GmbH Buchprüfungsgesellschaft

Mehr zum Thema

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.