Seitenbereiche

Wegweisend.
Kompetent.
CTS an meiner Seite.

Selbstbehalt zur privaten Krankenversicherung

https://www.cts-steuerberatung.de/steuernews/alle/
Illustration

Krankenversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen

Krankenkassenbeiträge können grundsätzlich als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) steuermindernd geltend gemacht werden. Bei Beiträgen zur privaten Krankenversicherung ist der Steuerabzug auf jene Beitragsteile begrenzt, die auf Leistungen entfallen, die denen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen (Basisvorsorge). Beiträge für Zusatzleistungen (z. B. für das Einzelzimmer im Krankenhaus) sind nicht abzugsfähig.

Selbstbehalt/Eigenleistung

Privatversicherte vereinbaren zur Beitragssenkung vielfach einen Selbstbehalt in Höhe eines bestimmten Betrags. Ein Steuerpflichtiger tat dies für sich und seine beiden Töchter. Er machte die Selbstbehalte zunächst als außergewöhnliche Belastung und im Einspruchsverfahren als Sonderausgaben geltend. Einspruch und die darauffolgende Klage blieben erfolglos. Das Finanzgericht Köln verneinte den Sonderausgabenabzug, weil es sich bei dem Selbstbehalt nicht um Beiträge an das Versicherungsunternehmen handelte und die Selbstbehalte auch nicht der Erlangung des Versicherungsschutzes dienen (Urt. v. 15.08.2013, 15 K 1858 / 12).

Ausgaben dokumentieren und belegen

Der Kläger hat zwischenzeitlich beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt (Az - X R 43/14). Steuerpflichtige, die privat krankenversichert sind und einen Selbstbehalt tragen müssen, sollten diesen unter Berufung auf das anhängige Verfahren als Sonderausgaben geltend machen. Der jeweilige Steuerbescheid wäre anschließend durch Einspruch offenzuhalten und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Somit sichert sich der Steuerpflichtige den Sonderausgabenabzug auf den Selbstbehalt, wenn der Bundesfinanzhof demgemäß entscheidet. Für den Fall dass der BFH die Eigenleistungen ohne Kürzung um eine zumutbare Belastung zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zulässt, sollte ein weiteres Einspruchsbegehren offengehalten werden.

Stand: 26. August 2014

Bild: Andrei Tsalko - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Experte in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Als Ihr Steuerberater in Mannheim legen wir Wert darauf, dass wir schnell für unsere Klienten erreichbar sind! Nutzen Sie jetzt unser Angebot von einem kostenlosen Erstgespräch!

CTS Consulting Tax Service GmbH Buchprüfungsgesellschaft

Mehr zum Thema

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.