Beratung von Heilberufen
Wir sind vertraut mit dem privat- und kassenärztlichen Abrechnungssystem. Im Hinblick auf die Beratung bei den rechtlichen Rahmenbedingungen zum Betrieb einer Arztpraxis und zur Berufsausübung, Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Genehmigungen und Zulassungen arbeiten wir eng mit qualifizierten Rechtsanwälten zusammen.
Als Steuerberater in Mannheim erläutern Ihnen die einkommensteuerlichen Rahmenbedingungen und die Abgrenzung zur anderen Einkunftsarten
Insbesondere ist auf die Abgrenzung zur gewerblichen und damit gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeit (Abfärbetheorie) zu achten. Hinzu treten immer wieder umsatzsteuerliche Fragestellungen auf, bei denen es um die Beurteilung der Steuerfreiheit oder Steuerpflicht der einzelnen zahnärztlichen Leistungen, der Erstellung von Gutachten, der Überlassung von Räumen und Geräten sowie ähnlichen Sachverhalten geht. Liegen umsatzsteuerpflichtige Sachverhalte vor, so sollte zugunsten des Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs geprüft werden. Wir erklären Ihnen die Gewinnermittlungsvorschriften/-möglichkeiten und das ABC der zahnarztspezifischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
Unsere Mitarbeiter sind in der Ärzteberatung zertifiziert und entsprechend geschult. Wir beraten Sie gerne.