Immobilien
Als Steuerberater in Mannheim beraten wir Sie bei der Transaktion von Immobilien im privaten sowie im betrieblichen Bereich.
Transaktionsformen können vielfältiger Art sein und betreffen bspw. den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, die unentgeltliche Überführung oder Übertragung zwischen Betriebsvermögen, die Übertragung aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen sowie die Schenkung oder Vererbung von Immobilien.
Der Gestaltung von Immobilientransaktionen sollte immer eine langfristige steuerliche Planung im privaten sowie im betrieblichen Bereich vorausgehen. Hervorzuheben sind insbesondere folgende planerische Aspekte:
- Möglichkeiten der Erzielung steuerfreier Veräußerungsgewinne
- Steuerliche Nutzung von Veräußerungsverlusten
- Steuerneutralität von Veräußerungsgewinnen durch Bildung von Rücklagen
- Vermeidung von Grunderwerbsteuerbelastungen
- Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven bei Übertragungen/Überführungen von Immobilien bei Umstrukturierungen im betrieblichen Bereich
- Umsatzsteuerliche Gestaltungen bei Inanspruchnahme von Vorteilen des Vorsteuerabzugs bei umsatzsteuerpflichtig vermieteten Immobilien
- Optimierung der Aufteilung des Vorsteuerabzugs
- Die Gestaltung der Finanzierungsstruktur und die Verlagerung von Schuldzinsen in den Vermietungsbereich
- Die Rechtsformwahl bei Erwerb von Immobilien. Auch Privatpersonen können bei langfristiger Anlage die laufende Steuerlast durch die Gründung einer Immobiliengesellschaft reduzieren
- Die Vermeidung einer Betriebsaufspaltung (und ggf. umsatzsteuerlicher Organschaft) durch entsprechende Maßnahmen
Wir geben Ihnen eine Entscheidungshilfe und erstellen für Sie einen Steuerbelastungs-
vergleich für die Besteuerung der Immobiliennutzung und -verwertung. Im Falle der Fremdvermietung der Immobilie soll die Vergleichsberechnung zeigen, ob der Immobilienerwerb durch die Privatperson selbst oder durch eine (von der Privatperson oder Gesellschaft) zu gründende Immobiliengesellschaft erfolgen sollte. Dabei vergleichen wir die laufende Steuerbelastung bis hin zu späteren Veräußerungsgewinnbesteuerung.
Auch im Falle der eigenbetrieblichen Nutzung der Immobilie zeigen wir Ihnen anhand eines Steuerbelastungsvergleichs, ob der Unternehmer/das Unternehmen selbst, eine neu zu gründende Immobiliengesellschaft oder eine nahestehende Person die Immobilie erwerben sollte.
Für beabsichtigte Schenkungen oder die Übertragung von Immobilien im Erbfall bewerten wir Ihre Immobilie und ermitteln die voraussichtliche Belastung durch Schenkungs- oder Erbschaftsteuer. Durch eine gezielte Strukturierung der Übertragung lässt sich die Steuerbelastung reduzieren. Wir helfen Ihnen dabei.