Internationales Steuerrecht
Consulting Tax Service erbringt Dienstleistungen rund um das internationale Steuerrecht / Steuerrecht mit Auslandsbezug für unsere inländischen Mandanten mit grenzüberschreitenden Aktivitäten als auch für ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig werden wollen.
Durch die Internationalisierung der Unternehmensaktivitäten, die weltweite Vernetzung des Liefer- und Leistungsverkehrs, den grenzüberschreitenden Transfer von Know-How und Human Capital unterliegt das Steuerrecht auch über die Grenzen hinaus einem stetigen Wandel; nicht zuletzt bedingt durch fiskalpolitische Entscheidungen der Länder und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union.
Bereits kleine und mittelständische Unternehmen sind davon betroffen. Aber auch Privatpersonen als Grenzgänger, Grenzpendler oder bei Entsendung ins Ausland sollten sich in diesem Themenbereich steuerlich beraten lassen.
Unsere Dienstleistungen umfassen die Bereiche:
- Beratung bei Entsendung von Mitarbeitern und steuerliche Betreuung entsendeter Mitarbeiter (In- und Outbound Fälle)
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf Ebene des Mitarbeiters und des Arbeitgebers (Unternehmens) bei Entsendung
- Umsatzsteuerliche Gestaltungen bei grenzüberschreitenden Lieferungen und sonstigen Leistungen
- Prüfung von Geschäftsvorfällen auf die Einhaltung der umsatzsteuerlichen Vorschriften sowie Erstellung eines umsatzsteuerlichen Leitfadens
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Entlastung von in- und ausländischen Quellensteuern
- Beratung bei der Gründung von Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten ausländischer Unternehmen / Unternehmer im Inland
- Beratung von Tochtergesellschaften und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen
- Steuerbelastungsvergleichsberechnungen bei Neuaufnahme oder Verlagerung von Aktivitäten in das Ausland
- Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen) bei grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen
- Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung aufgrund unternehmerischer Aktivitäten im Ausland
- Verrechnungspreisgestaltung
- Prüfung der Wegzugsbesteuerung von Privatpersonen bei Wohnsitzverlegung in das Ausland
Als Steuerberater in Mannheim ist uns neben der steuerlichen und wirtschaftlichen Beratung auch die internationale Steuerberatung ein großes Anliegen.
Erstgespräch vereinbarenIn einem unverbindlichen Erstgespräch entscheiden ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir der richtige Partner für Sie sind.