Gesetzliche Prüfungen
Wir prüfen zusammen mit unseren Kooperationspartnern Jahres- und Zwischenabschlüsse sowie das zugrundeliegende Rechnungswesen auf der Grundlage handelsrechtlicher Vorschriften und der geltenden Prüfungsstandards. Ausgehend von unserer Analyse der Risiken Ihrer Branche und Ihres Unternehmens wird eine angemessene Prüfungsstrategie und -planung entwickelt. Die Prüfungseffizienz und -kontrolle erreichen wir mit Hilfe unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes und der Prüfung aller für die Rechnungslegung relevanten Geschäftsprozesse. Aufwendige Einzelfallprüfungen werden dadurch auf den notwendigen Umfang reduziert.
Darüber hinaus führen wir folgende gesetzliche Prüfungen durch:
- Prüfung von Maklern und Bauträgern (§ 16 MaBV)
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
- Werthaltigkeitsprüfung von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöung (auch für Unternehmergesellschaften zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln/Verwendung der gesetzlichen Rücklage)
- nach individueller Abstimmung